Sachverständigen-Qualifikation

Welchen Sachverständigen nehme ich?

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist nicht geschützt und darf grundsätzlich verwendet werden, ohne über entsprechendes Fachwissen zu verfügen. Das bedeute in letzter Konsequenz, dass sich ein Handwerker z. B. als „Sachverständiger im XYZ-Handwerk“ bezeichnen darf, obwohl er (auch) in einem anderen Gewerk tätig ist.

Deshalb sollten Sie darauf achten, einen wirklich qualifizierten Fachmann zu beauftragen. Diesen erkennen Sie an:

  • der Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.u.v.)“,
  • einem Ausweis der Bestellungsbehörde (z. B. Handwerkskammer Düsseldorf), und
  • einem sogenannten „Rundstempel“, in dem der Vor- und Nachname des Sachverständigen, die Bestellungsbehörde und das Handwerk der Bestellung enthalten sind.
Ausweis Vorderseite
Ausweis Vorderseite
Ausweis Rückseite
Rundstempel

Weitere Merkmale der Ö.b.u.v.-Qualifikation sind:

  • eine Fortbildungspflicht, womit der Bestellungsbehörde nachzuweisen ist, dass der Sachverständige auf seinem Fachgebiet up-to-date ist,
  • einem Markenzeichen für Sachverstand durch Mitgliedschaft in einer Sachverständigen-Vereinigung, z. B. dem
IfS – Zeichen für Sachverstand